Herzlich Willkommen bei der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH
Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden.
Bei dieser Reform handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den letzten fünfzehn Jahren. Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, dass die Finanzierung der neuen Ausbildung durch ein Ausgleichsverfahren erfolgt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungskosten.
Für Niedersachsen übernimmt die neu gegründete Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH die Umsetzung dieses Finanzierungsverfahrens. Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zum neuen Ausbildungsberuf und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.
Über den Login-Button gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Online-Datenerhebung.
Neuigkeiten
Das Datenportal (abf-nds.de) wurde für alle Einrichtungen bzgl. der Planmeldungen (Festsetzungsmeldung) 2023 geöffnet. Hinweise zu den Meldungen finden Sie wie gewohnt unter dem Reiter Anleitungen und Downloads.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir aufgrund technischer Berechnungsfehler in 2021 und in Vorbereitung des Spitzausgleiches Ausgleichszuweisung für das Jahr 2021 Korrekturberechnungen für das Jahr 2021 vornehmen werden.
Diese Korrekturberechnungen erfolgen auf Basis korrigierter berechnungsrelevanten Daten Ihrer Schüler und Azubis.
Die entsprechende Korrekturbescheide werden wir Ihnen, sofern Sie von einer Korrektur betroffen sind, als PDF-Dokument im Webportal des PABFs unter der Rubrik „Meine Dokumente“ zum Herunterladen zu Verfügung stellen.
Nachzahlungen werden zeitnah auf die im Webportal für Auszahlungen angegebene Bankverbindung Ihrer Einrichtung überwiesen. Forderungen werden wir mit ausstehenden Auszahlungen des Folgemonats verrechnen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PABF
Aufgrund des Jahreswechsels und der neuen Berechnungen für Umlagebeiträge werden wir im Januar den Lastschrifteinzug voraussichtlich erst in KW 4 vornehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrer Liquiditätsplanung. Ab Februar werden wir wie gewohnt den Einzug um den 15. des Monats tätigen.
Die Anlage aus der Informationsmail finden Sie zusätzlich hier
Die Pauschalen für Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen für das Jahr 2022 finden Sie wie gewohnt im Reiter Veröffentlichungen