Herzlich Willkommen bei der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH
Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden.
Bei dieser Reform handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den letzten fünfzehn Jahren. Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, dass die Finanzierung der neuen Ausbildung durch ein Ausgleichsverfahren erfolgt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungskosten.
Für Niedersachsen übernimmt die neu gegründete Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH die Umsetzung dieses Finanzierungsverfahrens. Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zum neuen Ausbildungsberuf und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.
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Neuigkeiten
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Niedersächsische Kultusministerium hat die „Grundprinzipien“ der generalistischen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in seinen „Informationen zur Neuordnung der Pflegeausbildung“ in Niedersachsen zum 01.12.2020 (MK-Ref 45, Az.: 800009/10/4/3) nochmals überarbeitet und im Abschnitt 2.1 festgelegt, dass
„Ausbildungen nach dem PflBG (…) grundsätzlich zwischen dem 01.02. und 01.04. jeden Jahres sowie zwischen dem 01.07. und 01.10 jeden Jahres beginnen (können).“
Diese Regelung ist sowohl für die öffentlichen und privaten Pflegeschulen als auch für die Träger der praktischen Ausbildung verpflichtend und bindend. Eine Finanzierung über den PABF bei einem Ausbildungsbeginn außerhalb der genannten Korridore ist daher weiterhin nicht möglich. Beispiel: Bei einem Ausbildungsbeginn am 01.05. findet eine Finanzierung erst ab dem 01.07. statt (nächstmöglicher Ausbildungsbeginn).
Die vollständigen „Informationen zur Neuordnung der Pflegeausbildung“ des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand: 01.12.2020) finden Sie temporär hier oder in unserem Informationsmaterial.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PABF
Sehr geehrte Damen und Herren,
da es vermehrt zu Problemen in der Auszahlung der Ausgleichszuweisungen für Träger der praktischen Ausbildung gekommen ist,
wird die Frist für aktuelle Meldungen auf den letzten Tag des Vormonats des Ausbildungsbeginns verschoben, um Auszahlungsverzögerungen zu vermeiden.
Genauere Informationen finden Sie temporär hier oder unter dem Reiter "Veröffentlichungen"
Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäß §§ 26 Abs. 2, 32 Abs. 1 u. 2 und §§ 33 Abs. 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) i. V. m. § 9 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung veröffentlichen wir hiermit die Höhe des Finanzierungsbedarfs für die berufliche Ausbildung in der Pflege für das Ausbildungsjahr 2021 in Niedersachsen.
Die Gesamtfinanzierung finden sie temporär hier oder unter dem Reiter "Veröffentlichungen"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ausbildungsbetriebe haben die Möglichkeit unter bestimmten Vorraussetzungen durch das BMAS und dem BMBF gefördert zu werden.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, können auch solche Einrichtungen Träger der praktischen Ausbildung werden, die während des beim Träger der praktischen Ausbildung durch zu führenden Pflichteinsatzes nicht alle Ausbildungsinhalte dieses Einsatzes selbst vermitteln können.
Den Gesetzteswortlaut finden sie hier (Art. 10 Nr. 2)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Verordnung über die Sicherung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen während einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite herausgegeben, um die Ausbildung in Gesundheitsfachberufen sicherzustellen.
Die Verordnung finden Sie hier
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben für Sie eine Beispielaufstellung, wie eine Ausgleichzuweisung berechnet wird, für Sie zur Verfügung gestellt.
Die Aufstellung finden Sie hier