Interne Veranstaltungen des PABF am Montag u. Dienstag , d. 09.12. - 10.12.24
Die Geschäftsstelle des PABF wird vom 09.-10.12.24 nicht erreichbar sein, da eine interne Veranstaltung stattfindet. Am 11.12.2024 sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.
Herzlich Willkommen bei der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH
Am 01. Januar 2020 ist das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft getreten. Es sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen Ausbildungsberuf mit dem Titel Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt werden.
Bei dieser Reform handelt es sich um die größte Umstrukturierung und Modernisierung im Bereich der Pflegeausbildungen in den letzten fünfzehn Jahren. Der Bundesgesetzgeber hat beschlossen, dass die Finanzierung der neuen Ausbildung durch ein Ausgleichsverfahren erfolgt. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung und Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen durch eine wettbewerbsneutrale Finanzierung der Ausbildungskosten.
Für Niedersachsen übernimmt die neu gegründete Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH die Umsetzung dieses Finanzierungsverfahrens. Auf unserer Internetseite finden Sie die gesetzlichen Grundlagen, Informationen zum Verfahren, Antworten auf häufig gestellte Fragen, allgemeine Informationen zum neuen Ausbildungsberuf und alle nötigen Kontaktdaten, um sich mit dem Team in Verbindung zu setzen. Gerne beantworten wir Ihre noch offen gebliebenen Fragen.
Über den Login-Button gelangen Sie auf die Eingabemaske zur Online-Datenerhebung.
Neuigkeiten
Die gültigen Pauschalen für Studierende der hochschulischen Pflegeausbildung finden Sie hier
Die Veröffentlichung des zweiten Jahresberichts von der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH zur Finanzierung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in Niedersachsen finden Sie hier sowie dauerhaft unter Informationsmaterial (Berichte).
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung gemäß § 6 Abs. 2 PflAFinV durch Erlass vom 17.09.2020 wie folgt festgesetzt.
Festsetzung einer angemessenen Ausbilungsvergütung ab dem 01.11.2024
Hiermit möchten wir Sie auf eine Studie und die dazugehörige Publikation des BIBB zum Thema "Teilzeitausbildung in der Pflege" aufmerksam machen.
Die Studie untersucht die Rahmenbedingungen, Zielgruppen, Potenziale und Perspektiven der Teilzeitausbildung zur Pflegfachperson. Neben grundlegenden Informationen zur Teilzeitausbildung in der Pflege, enthält die Handreichung konkrete Praxisbeispiele und Gestaltungshinweise.
Mehr Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Da die Anzahl der versendeten Meldungen im Datenportal noch nicht dem Standard der letzten Jahre entspricht, wird die Meldefrist für beide Meldungsarten ausnahmsweise auf den 15.07.2024 verlängert.
Eine Empfehlungsvereinbarung hinsichtlich der Thematik von Kooperationsverträgen der Ausbildungsallianz Niedersachsen zu Referenzwerten für die Jahre 2024 und 2025 finden Sie hier.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für postalische Zusendungen ab sofort nur noch unsere Hausadresse: Thielenplatz 3, 30159 Hannover, zur Verfügung steht. Unsere bisherige Postfachadresse ist ab sofort nicht mehr erreichbar