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Finanzierung

Wie berechnen sich die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung?

Die Berücksichtigung von Ausbildungskosten in Form von Mehrkosten ist auf den Umstand zurück zu führen, dass die praktische Arbeitsleistung von Auszubildenden für die Einrichtungen als Vorteil verwertbar ist. Als Anrechnung der sog. Wertschöpfung sieht das Gesetz einen Anrechnungsschlüssel von 9,5/1 im stationären Bereich und von 14/1 im ambulanten Bereich vor. 

Der Wertschöpfungsanteil 9,5/1 bedeutet, dass von den Ausbildungsvergütungen von 9,5 Auszubildenden die Kosten der ausbildenden Einrichtung für eine voll ausgebildete Pflegefachkraft abzuziehen sind. Der Differenzbetrag stellt die von den Kostenträgern zu finanzierenden Mehrkosten der Ausbildungsvergütung dar. 

Welche Kosten trägt der PABF?

  • Finanziert werden die Ausbildungskosten der Pflegeschulen und die Kosten der praktischen Ausbildung über landeseinheitliche Pauschalen, sowie die einrichtungsindividuellen Mehrkosten der Ausbildungsvergütung. Im ersten Lehrjahr wird die Ausbildungsvergütung (bis zu einer Angemessenheitsgrenze) zu 100% finanziert.

Was ist der Pflegeausbildungsfonds (PABF)?

  • Das Pflegeberufegesetz sieht ab 2020 eine Finanzierung der Pflegeausbildung durch Ausbildungsfonds vor. Diese werden von den Bundesländern eigenständig organisiert und verwaltet. Das jeweilige Land bestimmt hierfür die zuständige Stelle, diese unterliegt der Rechtsaufsicht des zuständigen Landesministeriums. 

  • Der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH (PABF) [als Tochtergesellschaft der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG)] ist mit Beleihungsvertrag vom 14.03.2019 als zuständige Stelle gemäß §26 Absatz 4 PflBG bestellt. 

Muss ich in den Ausbildungsfonds einzahlen, wenn meine Einrichtung nicht ausbildet?

  • Ja. Das Pflegeberufegesetz sieht vor, dass auch nicht-ausbildende Einrichtungen in den Ausbildungsfonds einzahlen müssen.  

Welche Auswirkungen hat es, wenn ich mit keinen Auszubildenden gerechnet habe, jedoch kurzfristig Auszubildende beschäftigen möchte?

  • Der PABF behält sich eine Liquiditätsreserve von 3% vor, um nicht geplante Ausbildungen gerecht zu finanzieren. Trotzdem weisen wir daraufhin, dass Ihnen durch die Planung von Auszubildenden keine Nachteile entstehen und dadurch die Finanzierung gesichert wird. Informieren Sie sich gerne auch in unserem Informationsmaterial.

Was passiert, wenn ich die Daten nicht melde, zu spät oder falsch melde?

  • Werden die erforderlichen Daten nicht gemeldet, zu spät oder falsch gemeldet, muss die zuständige Stelle (LAGeSo) eine Schätzung vornehmen und ggf. Maßnahmen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) ergreifen. Diese Maßnahmen sind bindend und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Schätzungen zu Ihren Ungunsten ausfallen.  

Muss meine Einrichtung in den Ausbildungsfonds einzahlen, obwohl ich Ausgleichszuweisungen erhalte?

  •     Ja, unabhängig davon, ob Sie Ausgleichzuweisungen erhalten, muss zum 10. des Monats die Einzahlung in den Ausbildungsfonds erfolgen. 

 

Wann wird das Geld aus dem Fonds ausgezahlt?

Die Ausgleichszuweisungen beginnen erst mit dem tatsächlichen Beginn der Ausbildung und werden zum letzten Tag jeden Monats an die Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen gezahlt. Bitte berücksichtigen Sie, dass es durch technische Schwierigkeiten, gerade in der Anfangszeit der Generalistik, zu Auszahlungsverzögerungen kommen kann.

Was ist in der Pauschale enthalten?

- Kosten der Praxisanleitung

- Sachaufwendungen, wie z.B.

  • Lehr- und Arbeitsmaterialien
  • Lernmittel für Auszubildende (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
  • Anwendungssoftware

- sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwaltung und sonstiger zentraler Dienste

- Betriebskosten der Gebäude

- Sonstige Gemeinkosten

Näheres eräutert die Anlage 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)

Wie kann ich die Umlage zurück bekommen?

Infomationen zur Refinanzierung der Umlage erhalten Sie bei Ihren zuständigen Verbänden.

Webportal

Ich habe mein Passwort nicht mehr. Was kann ich tun?

Klicken Sie auf den Button „Kennwort vergessen“. Sie erhalten eine E-Mail an die erste hinterlegte E-Mailadresse, mit der Sie das Passwort zurücksetzen können. Falls Sie keine E-Mail erhalten oder keinen Zugriff auf Ihre Mailadresse haben rufen Sie uns bitte an (Kontakt).

 

Wofür werden meine Daten gebraucht? / Welche Rechtsgrundlage?

  • Der PABF speichert Ihre Daten DSGVO-konform, Die Daten werden zur Ermittlung der Umlagebeträge und Berechnung der Ausgleichszuweisungen benötigt. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. §5, §10 und §11 PflAFinV (Datenschutzbestimmung) 

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Wie kann ich mir sicher sein, dass meine Daten wirklich abgeschickt sind?

Im Reiter "Meine Meldungen" werden korrekt abgeschickte Daten mit der Farbe Grün angezeigt. Nicht oder nicht ganz ausgefüllte Daten werden rot angezeigt.

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